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Wer ist der Urheber einer Aufnahme? Derjenige, der das Bild mit der Kamera erstellt hat. Rechte der Bilder auf diesen Seiten liegen bei mir.
Können Bilder grundsätzlich ohne Genehmigung des Urhebers vervielfältigt werden? Nein. Das Urheberrecht von 1985 § 16 schützt Bilder vor Vervielfältigung. Auch das digitale Speichern oder Verändern fällt unter den Urheberschutz.
Dürfen meine Bilder ohne meine Genehmigung veröffentlicht werden? Nein. Wer meine Bilder, wo auch immer, veröffentlichen möchte, benötigt dazu meine Genehmigung.
Muss für die Veröffentlichung ein Honorar gezahlt werden? Ob eine Honorarzahlung zu erfolgen hat und in welcher Höhe ein Betrag zu entrichten ist, ist abhängig von einer Vereinbarung zwischen mir und dem Auftraggeber.
Dürfen Bilder aus meinen Internet Seiten ohne meine Einwilligung kopiert oder bearbeitet werden, um ein "neues" Kunstwerk zu schaffen? Grundsätzlich nein - denn der Ursprung des neuen Werkes war ein urheberrechtlich geschütztes Bild.
Was ist zu tun, wenn eine Redaktion permanent meine Bilder ohne Namen veröffentlicht, den eigenen Namen oder die Bezeichnung "Archivfoto" druckt oder sogar einen falschen Namen einsetzt? Wenn die Namensnennung nicht korrekt erfolgt, habe ich einen Anspruch auf das doppelte Honorar.
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